Kirnitzschtalhütte
Unsere "Hütte"
Hüttenordnung zur Nutzung der Kirnitzschtalhütte
1. Verhalten in der Hütte
Jeder Nutzer verhält sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll, daß er andere
Personen nicht stört (Lärm, Musik, Verschmutzung der Umwelt). Eigenes Leergut nimmt jeder
selbst wieder mit.
Für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung kommt
der Verursacher auf. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden
Personen verantwortlich.
Von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist in der Hütte Nachtruhe. Frühaufsteher oder später Ankommende
müssen sich so verhalten, daß sie die Nachtruhe nicht stören.
Das Mitbringen von Kleinkindern unter 2 Jahren ist nur gestattet, wenn dadurch keine wesentliche
Störung der Nachtruhe und der allgemeinen Hüttenordnung erfolgt.
Das Baden von Kindern in der Hütte ist nicht gestattet.
ln allen Räumen der Hütte besteht Rauchverbot.
Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren ist nicht erwünscht.
2. Meldepflicht
Jeder Nutzer der Hütte trägt sich in das Hüttenbuch ein.
3. Mitbringen von Gästen und Urlaubsnutzung
Unter Beachtung der jeweiligen Hüttenbelegung in Abstimmung mit dem Hüttenwart bzw. einem
anderen Vorstandsmitglied ist Vereinsmitgliedern gestattet, Gäste mitzubringen.
Für die Nutzung der Hütte durch Gäste von Vereinsmitgliedern für längere Aufenthalte als die
üblichen Wochenenden insbesondere in der Hauptsaison (1.6.- 30.8.) ist die Zustimmung des
Hüttenwartes bzw. eines Vorstandsmitgliedes erforderlich.
4. Aufsicht, Beschwerden
Das Hausrecht wird vom Hüttenwart bzw. einem anderen anwesenden Vorstandsmitglied
ausgeübt.
Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle vorgebracht werden. Ist dies nicht
möglich, sind sie schriftlich an den Vorstand zu richten. Gegen dessen Bescheid ist keine weitere
Beschwerdeführung möglich.
Wer die Hüttenordnung nicht einhält, kann bei schwerwiegenden Verstößen von der Hütte
verwiesen werden.
5. Hüttenbeiträge
Die Hüttenbeiträge werden von der Mitgliederversammlung jährlich festgelegt.
Hüttengebühren 2023
Wer pro Tag mindestens 6,0 Stunden Arbeit an Hütte oder Grundstück leistet, zahlt keinen Beitrag für die Übernachtung