Kirnitzschtalhütte - Unsere "Hütte"
Hüttenordnung zur Nutzung der Kirnitzschtalhütte
1. Verhalten in der Hütte
Jeder Nutzer verhält sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll, daß er andere Personen nicht stört (Lärm, Musik, Verschmutzung der Umwelt). Eigenes Leergut nimmt jeder selbst wieder mit.
Für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung kommt der Verursacher auf. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.
Von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist in der Hütte Nachtruhe. Frühaufsteher oder später Ankommende müssen sich so verhalten, daß sie die Nachtruhe nicht stören. ln allen Räumen der Hütte besteht Rauchverbot. Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren ist nicht erwünscht.
2. Meldepflicht
Jeder Nutzer der Hütte trägt sich in das Hüttenbuch ein.
3. Mitbringen von Gästen und Urlaubsnutzung
Unter Beachtung der jeweiligen Hüttenbelegung in Abstimmung mit dem Hüttenwart bzw. einem anderen Vorstandsmitglied ist Vereinsmitgliedern gestattet, Gäste mitzubringen. Für die Nutzung der Hütte durch Gäste von Vereinsmitgliedern für längere Aufenthalte als die üblichen Wochenenden insbesondere in der Hauptsaison (1.6.- 30.8.) ist die Zustimmung des Hüttenwartes bzw. eines Vorstandsmitgliedes erforderlich.
4. Aufsicht, Beschwerden
Das Hausrecht wird vom Hüttenwart bzw. einem anderen anwesenden Vorstandsmitglied ausgeübt. Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle vorgebracht werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an den Vorstand zu richten. Gegen dessen Bescheid ist keine weitere Beschwerdeführung möglich.
Wer die Hüttenordnung nicht einhält, kann bei schwerwiegenden Verstößen von der Hütte verwiesen werden.
5. Hüttenbeiträge
Die Hüttenbeiträge werden von der Mitgliederversammlung jährlich festgelegt.
Hüttengebühren 2025
Wer pro Tag mindestens 6,0 Stunden Arbeit an Hütte oder Grundstück leistet, zahlt keinen Beitrag für die Übernachtung
